Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung, ist eine deutsche Verordnung. Sie soll auf den Ausstoß von Feinstaub durch den motorisierten Personen- und Güterverkehr Einfluss nehmen. Sie wurde am 10. Oktober 2006 verabschiedet und trat am 1. März 2007 in Kraft.
Es wurden vier Schadstoffgruppen definiert, von denen drei Gruppen durch Aufkleber (Plaketten) gekennzeichnet sind. Diese werden gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht.
Sie können bei uns durch die Vorlage ihres Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung nach Überprüfung eine solche Plakette erhalten.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 03883 630-0 oder per E-Mail unter info@ah-hagenow.de zur Verfügung!